Symbole und Rituale

Zuletzt geändert: 15.07.2012 durch den Autor

Symbole und Rituale sind fast so wichtig und so vernünftig wie Traditionen ;-) . Ob Beschneidung oder Taufe, das Eintauchen eines Fingers in die Bakterien-Verteilstation genannt "Weihwasserbecken" und das sich anschließende Bekreuzigen, kein Schweinefleisch zu essen oder sich, so wie es die orthodoxen Juden tun, nicht die Haare zu schneiden - alles wirklich äußerst wichtige Dinge: Wie man mit seinen Mitmenschen und der Umwelt umgeht, ist dagegen völlig egal! ;-)

Damit wir uns richtig verstehen: Mir ist es völlig einerlei, ob jemand beschnitten oder getauft ist, bestimmte Nahrungsmittel ablehnt oder nicht zum Friseur geht. Das Problem, das ich sehe, und das ich auch offen zu kritisieren wage, ist, dass man diesen Leuten wohl mal sagen muss: Ihr glaubt also wirklich an einen Gott, dem derartige Dinge wichtig sind?

Mir ist völlig klar, dass ich die Existenz eines Gottes weder beweisen noch widerlegen kann (genausowenig, wie jeder andere Mensch). Aber es ist genauso klar, dass ich es nie und nimmer für gut befinden werde, zu glauben, dass es einen Gott gibt, der derartige Dinge für wichtig hält! Sogar für wichtiger als die Tatsache, wie man mit seinen Mitmenschen und seiner Umwelt umgeht!

Das Problem ist nicht, dass ein Rabbiner glaubt, es gäbe ein Recht auf Beschneidung. Tatsache ist, dass ein Richter eine Entscheidung gefällt hat, die gewissen Leuten nicht passt (an Beschneidungs-Feiern, Taufen und ähnlichem lässt sich schließlich gut Geld verdienen - egal ob jüdisch, christlich oder moslemisch). Und dass diese Leute sich nicht nur über ein Urteil - das vollkommen rechtsstaatlich entstanden ist - hinwegsetzen wollen, sondern noch dazu, ohne sich in irgendeiner Weise mit der Urteilsbegründung auseinanderzusetzen.

Und dieses Urteil sagt ganz klar: ein Recht der Eltern auf Beschneidung ihres Kindes würde unserer Verfassung widersprechen! Damit ist es also auch nicht möglich, ein Gesetz zu schaffen, dass das Recht auf Beschneidung eines Kindes durch die Eltern gesetzlich zulässt. Denn dieses Gesetz würde sofort vom Verfassungsgericht kassiert - zumindest dann, wenn das Verfassungsgericht der Argumentation der Landgerichts-Richter folgt. (Wer sich als Erwachsener beschneiden lassen oder so etwas will, kann das natürlich jetzt schon in unserem Staat völlig ohne Probleme und ohne irgendwelche rechtlichen Verbote machen lassen.
Anmerkung noch:
Ich halte es sogar für äußerst fragwürdig, ob es rechtlich zulässig wäre, die Sache dadurch zu regeln, dass man die Beschneidung straffrei stellt. Denn Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die verfassungsrechtlich garantierten Rechte jedes Bürgers zu schützen - also auch das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit!
Und das Recht auf körperliche Unversehrtheit müsste dem Recht der Eltern, über die Religion ihres Kindes zu bestimmen, vorgehen: denn wenn es umgekehrt wäre, also das Recht auf Freiheit der Religion und des Glaubens vor dem Recht des anderen auf körperliche Unversehrtheit gehen würde, dann könnte man dieses Recht auch gleich vergessen: bei jedem Blödsinn könnte sich jeder darauf berufen, "Sein Glaube würde das halt so vorsehen.". Denn Glaubensfreiheit bedeutet natürlich nicht nur, dass jede bereits seit langem schon existierende Religion erlaubt ist, sondern dass jeder - auch vielleicht zukünftig erst existierende - Glaube geschützt wird.)

Und wenn das Verfassungsgericht dieser Argumentation nicht folgt, dann müsste es sie widerlegen - oder sie einfach ignorieren, was das Verfassungsgericht dann aber wahrscheinlich einiges an Ansehen kosten würde: In der Fachliteratur würde es - völlig zu Recht! - Kritik nur so hageln!

Die Politiker, die jetzt vollmundig ein Recht der Eltern, ihre wenige Tage alten Kinder beschneiden zu lassen, fordern, müssen sich also fragen lassen, welche Bedeutung Rechtsstaatlichkeit und unsere Verfassung für sie eigentlich haben. Und auch, ob sie das Recht auf Religionsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit der betroffenen Kinder wirklich ernst nehmen.

Die Freiheit, sich für eine Religion aus wirklich freien Stücken zu entscheiden, wird diesem Kind genommen. Es kann sich ja nicht wehren: "Macht geht vor Recht!", wie mich meine Mutter - sie hatte Jura studiert - schon lehrte. Also geht das "Recht" der Eltern, über die Religion ihres Kindes zu entscheiden, vor - und zwar vor dem Recht des Kindes auf Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit!

Wenn man es genau sieht, dann zeigt sich hier einmal wieder eine äußerst gefährliche Mischung aus mangelndem Respekt (vor Rechtsstaat, Verfassung und den Rechten derjenigen, die nun mal am kürzeren Hebel sitzen), und einer völlig falschen Prioritätensetzung derjenigen, die von sich behaupten, über die Moral zu wachen:

Die Wahrheit ist, dass Symbole und Rituale etwas darstellen, was aus früheren Jahrhunderten und Jahrtausenden stammt, und dass man im dritten Jahrtausend endlich erkannt haben sollte, was Jesus schon vor 2000 Jahren - offensichtlich vergeblich - gepredigt hat: dass nämlich der Umgang mit den Mitmenschen (bei Jesus "Nächstenliebe" genannt) und - wohl vor allem angesichts einer überbevölkerten Welt - heute auch der Umgang mit der Umwelt das wirklich Wichtige sind.

Grundsätzlich sollte man vielleicht einen Zusatz in die Verfassung aufnehmen, dass das Grundrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit immer dort seine Schranken findet, wo die verfassungsmäßig garantierten Rechte eines anderen berührt werden. Anders ausgedrückt: Das Grundrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit müsste den anderen verfassungsmäßig garantierten Rechten nachgeordnet werden, weil sonst diese Rechte durch das Grundrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit beliebig ausgehöhlt werden könnten.

Ein solcher Zusatz wäre meines Erachtens durchaus möglich, denn er widerspricht nicht der so genannten "Ewigkeitsklausel" in Art. 79 Abs. 3. In diesem Zusammenhang sei auf das Stichwort "Ewigkeitsklausel" in der Wikipedia verwiesen: "Der Schutz der Ewigkeitsklausel erstreckt sich grundsätzlich auch über Art. 1 GG in alle weiteren Grundrechte, sofern diese Konkretisierungen des Achtungsanspruchs der Menschenwürde sind. In quantitativer Hinsicht ist dies im Detail strittig. So können zwar die Grundrechte geändert werden, und sie müssen den Anforderungen von Art. 19 Abs. 1 und 2 GG genügen; jedoch ist strittig, ob der Kern eines Grundrechts mit dem ihm ebenfalls innewohnenden Menschenwürdegehalt deckungsgleich ist." (Anmerkung: Wenn die Väter des Grundgesetzes es gewollt hätten, dass sich die so genannte "Ewigkeitsklausel" auch auf die Art. 2-19 erstreckt, dann hätten sie es wohl so auch in Art. 79 Abs. 3 hineingeschrieben. Aber da steht ausdrücklich "und" und nicht "bis". Ein allgemeiner Schutz der Art. 2-19 - auch über den Fall der Konkretisierung des Art. 1 hinaus - kann also keinesfalls angenommen werden. Auch einen Widerspruch zu Artikel 19 Abs. 2 sehe ich nicht, denn ein Zusatz zu Art. 4 enthielte nur eine Klarstellung und würde also den Wesensgehalt des Artikels 4 überhaupt nicht verändern.)

Auch wenn Menschen das nicht gerne tun: Wir kommen nicht drum herum, auch verfassungsmäßig garantierte Rechte einmal gegeneinander abzuwägen - auch die so genannten Menschenrechte können nicht unbegrenzt gültig sein! (Auch wenn es sicherlich manch einem schwer fällt, dieses Ideal einmal ad acta zu legen und eine realistische Sichtweise zuzulassen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Wer diese Einschränkung seines Grundrechts auf Religion- und Glaubensfreiheit nicht bereit ist hinzunehmen, der muss in einem Staat, in dem gleiches Recht für alle gelten soll, auch hinnehmen, dass er Leuten anderen Glaubens das Recht zugestehen muss, aufgrund ihres Glaubens, auch seine Rechte auf beispielsweise Leben, körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde zu missachten. Aber vielleicht muss es ja erst mal zum Glauben eines Bürgers dieser unserer Bananenrepublik gehören, dass man Rabbiner ohrfeigen sollte - damit einige Leute in unserem Lande mal das Gehirn einschalten ...)

Wenn also die Begründung des Landgerichts richtig ist, dann ist die Beschneidung völlig zu Recht bei uns verboten (genau genommen als Körperverletzung unter Strafe gestellt). Das ist sicherlich eine dicke Kröte für die Moslems und Juden bei uns. Aber wie sagt man bei uns so schön: Bittere Pillen muss man schlucken und nicht kauen!

Und der Unterschied zur Taufe? Sicherlich ist es genau so ein Ritual wie die Beschneidung. Der Unterschied ist aber: Hierdurch werden nicht die Rechte eines anderen beeinträchtigt. (Zumindest hinterlässt die Taufe keine körperlichen Schäden; und langfristige psychische Schäden für das Kind sind durch ein bisschen Beträufeln mit Wasser auch nicht zu erwarten.)

Rituale sind meines Erachtens abzulehnen. Aber wer will, soll sie meinet- und des Gesetzes wegen durchführen. Verboten sind sie aber dann, wenn dadurch die Grundrechte eines anderen beeinträchtigt werden. Wer also kein Schweinefleisch essen will, der darf das ruhig tun. Denn dadurch wird keinerlei Grundrecht eines anderen beeinträchtigt. Aber Riten, die derartiges bedeuten, sind bei uns ein Fall für den Staatsanwalt.

Und noch etwas zu dem Argument: "Das ist eine Jahrtausende alte Tradition!" Jahrtausende alte Tradition ist auch die Blutrache auf Sizilien oder das Schlagen von Kindern. Mit anderen Worten: Es interessiert nicht die Bohne, wie alt etwas ist. Es interessiert einzig und allein, ob etwas gut oder schlecht ist.

Und auch die Behauptung, "es gäbe dann kein jüdisches Leben mehr in Deutschland", muss man wohl als hohle Drohung abtun: Jedem Juden und natürlich auch jedem anderen Menschen muss klar sein, dass gleiches Recht für alle und allgemeine Geltung der Menschenrechte gleichzeitig auch bedeuten muss, dass jeder auch die Pflicht hat, diese Rechte bei den anderen zu achten. (Und grundsätzlich haben diese Rechte bei uns auch bereits Kinder, und zwar von der Geburt an! Diejenigen, die aus weniger fortschrittlichen Ländern zu uns kommen, sollte man darüber informieren, dass sie auch mit ihren Kindern - zumindest bei uns - nicht nach Belieben verfahren können!)

Rechte sind ganz automatisch auch immer Pflichten. Und wenn man in einem Staat Rechte für sich in Anspruch nehmen will, dann heißt das natürlich auch immer, dass man auf bestimmte Dinge verzichten muss. Jedem, der in unserem Land leben will, sollte klar sein, dass er nicht nur Rechte hat, sondern dass diese Rechte automatisch auch immer Pflichten für ihn bedeuten.

Wem das nicht gefällt, kann ja gehen. Ich nehme an, dann wird es einige Rabbiner, Mullahs und dergleichen in andere Länder ziehen. Aber diejenigen, denen sie bisher gepredigt haben, werden ihnen größtenteils mit Sicherheit nicht nachfolgen. Denn viele von den Migranten sind weitaus vernünftiger, als es ihren religiösen Führern lieb sein könnte! Und die es nicht sind - auf die können wir gerne verzichten!

Und denen, die behaupten werden, dass dann in unserem Lande die Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht mehr gelten würden, denen sei gesagt: "Es gibt Menschenrechte, die dem Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit nunmal vorgehen müssen - weil sonst diese anderen Menschenrechte quasi nicht mehr gelten würden (oder aber das rechtsstaatliche "Gleiches Recht für alle!")." Noch deutlicher formuliert: Eine solche Behauptung wäre eine schlichte Unverschämtheit!



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